Honorar
In meiner Praxis nehmen Sie Leistungen als Privatklient in Anspruch. Sitzungsdauer 60 Min.
Einzelsitzungen:
bis EUR 60,-
Geringverdiener:
EUR 30,-
Auszubildende, Studenten:
EUR 15,- derzeit sind alle Plätze belegt
Bezieher von ALG II / Hartz IV (nach Vorlage eines gültigen Nachweises):
EUR 10.- derzeit sind alle Plätze belegt
Kostenlose erste 30 Minuten
Die erste halbe Stunde ist kostenlos,
damit Sie sich einen persönlichen Eindruck
von mir machen und überprüfen
können, ob die „Chemie“ stimmt.
Regeln zur Terminverschiebung und Verspätung
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie Termine nur in dringenden
Fällen verschieben
oder absagen. Sollte es vorkommen, dass Sie einen
Termin absagen oder verschieben müssen,
dann ist das innerhalb der 24 Stunden vor
dem geplanten Termin kostenfrei möglich.
Zu spät ab- oder nicht abgesagte Termine werden, wie
branchenüblich, berechnet.
Bei Verspätungen bitte ich Sie generell - wenn möglich - um kurze Benachrichtigung.
Kostenerstattung - Anrechnung bei Ihrer Steuererklärung
Gesetzliche Krankenkassen
übernehmen prinzipiell nicht die Kosten für Heilpraktiker
(Psychotherapie). In seltenen Fällen können Sie die
Therapiekosten jedoch im Rückerstattungsverfahren ersetzt
bekommen. Sie müssen der Krankenkasse gegenüber nachweisen
können, dass Sie sich vergeblich um einen Therapielatz bei einem
zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten bemüht haben.
Notieren Sie sich die Namen der Therapeuten und die Wartezeiten und berufen Sie sich
auf den §13 SGB V.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen
übernehmen die Kosten teilweise oder gesamt. Die Rechnungsdifferenz tragen Sie.
Steuererklärung: Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können prinzipiell als
sog. "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem
Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az. 3 K 2845/02 E) sind
psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als
"außergewöhnliche Belastung" anzuerkennen, wenn sie von
Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.